Arbeitssicherheit und Brandschutz in allen Facetten


Gemäß Paragraph 54, Absatz 3 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 werden Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen unter anderem von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind. Meine Sachkunde und langjährige Erfahrung qualifizieren mich zur Erstellung von individuellen Brandschutzkonzepten für die meisten Sonderbauten.

Zu meinen Dienstleistungen zählen neben dem Erstellen von Brandschutzkonzepten das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen sowie das Erstellen von Feuerwehrplänen. Gerne übernehme ich für Sie die Funktion der externen, qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit und die des externen Brandschutzbeauftragten. In dieser Eigenschaft erstelle ich nicht nur fundierte Brandschutzordnungen, sondern führe auch Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz, der Technischen Regel zur Arbeitsstättenverordnung ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände, sowie der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 - Brandschutzmaßnahmen durch. Dabei fließen selbstverständlich immer die aktuellen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften mit ein.



Als ausgebildeter Brand- und Explosionsschutzbeauftragter verstehe ich mich selbstverständlich auf die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß der aktuellen Gefahrstoffverordnung. Gerne fungiere ich auch als externer Gefahrstoffbeauftragter.

Profitieren Sie von einer eingehenden und fundierten Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen und deren Lagerung. Ich unterstütze Sie bei der Durchführung der erforderlichen Unterweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihres Betriebes in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umgang mit Gefahrstoffen.

Sie interessieren sich für die Ausbildung von Brandschutzhelfern?

Auch hierfür stehe ich gern zur Verfügung. Kommen Sie auf mich zu, ich gebe Ihnen gern nähere Informationen oder erstelle individuelle Angebote.


Fragen?

Tel: 02433 4462544 | Fax: 02433 4462545

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