Gefahrstoffe - ein Thema für sich
Die Liste der Gefahrstoffe ist lang, inwieweit Sie das Thema als Unternehmer betrifft, hängt unter anderem von der Branche ab, in der Sie tätig sind und mit welchen Chemikalien, Reinigungsmitteln oder Brennstoffen Sie gegebenenfalls arbeiten. Über spezielle, vorgeschriebene Verfahren werden die relevanten Stoffe und Gemische zum Beispiel nach Reproduktionstoxizität, Karzinogenität, Keimzellmutagenität sowie nach Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut eingestuft.
Bei der gewerblichen Arbeit mit Gefahrstoffen sind umfangreiche, arbeitsrechtliche Vorschriften zu beachten. Die Gefahrstoffverordnung fordert von Ihnen als Arbeitgeber die Durchführung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung. Diese muss durch eine fachkompetente Person durchgeführt werden. Alle involvierten Mitarbeiter müssen detailliert unterwiesen und entsprechende Betriebsanweisungen erarbeitet werden. All diese Leistungen erbringe ich als Ihr Arbeitsschutzberater gewissenhaft und kompromisslos zuverlässig.
Fachgerechte Unterstützung bei der Umsetzung von Verordnungen
Auch bei der fachgerechten Lagerung von Gefahrstoffen müssen diverse Anforderungen erfüllt sein, wie etwa die Vorgaben der sogenannten technischen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen (TRGS). Bei der Umsetzung dieser umfangreichen Regelwerke unterstütze ich Sie selbstverständlich gern.